(Stand: 01. Juni 2020)
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von „Der Hundemann - die Hundeschule“, nachstehend „Veranstalter“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Veranstalters erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
§ 2 Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages, Stornierung und Rücktritt
2.1. Der Veranstalter bietet Trainings- und Ausbildungsveranstaltungen für Hunde sowie Coachingveranstaltungen und Seminare für Hundehalter an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter auf seiner Internetpräsenz und von ihm sonst genutzten Medien bekannt gegeben.
2.2 Durch die Übermittlung (durch den Teilnehmer) und Bestätigung (durch den Veranstalter) einer ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung („Gruppentraining Vertrag“ oder „Einzeltraining Vertrag“) auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendes Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung kommt mit dem Veranstalter ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande. Ein bestimmter Erfolg ist dementsprechend seitens des Veranstalters nicht geschuldet; dieser hängt wesentlich von der Mitarbeit der Teilnehmer ab.
2.3 Mit seiner Teilnahmeerklärung meldet sich der Teilnehmer verbindlich für eine einzelne oder mehrere Veranstaltung(en) an. Die Teilnahme an der Veranstaltung kann vom Teilnehmer wie folgt abgesagt werden:
2.3.1 Einzelveranstaltungen: Bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung(en) gegen Zahlung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 % der auf die betreffende(n) Veranstaltung(en) entfallenden Teilnahmegebühr(en). Sagt der Teilnehmer später oder gar nicht ab, ist die Vergütung in voller Höhe fällig.
2.3.2 Workshops und Seminare mit Teilnehmerbeschränkung:
· bis spätestens 8 Wochen vor Beginn kostenfrei
· bis spätestens 4 Wochen vor Beginn: gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % der auf die betreffende(n) Veranstaltung(en) entfallenden Teilnahmegebühr(en).
· weniger als vier Wochen vor Beginn muss die Teilnahmegebühr in voller Höhe berechnet werden. Sollte seitens der Hundeschule eine Neubelegung des jeweils freien Seminarplatzes möglich sein, erhält der Teilnehmer die Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,00 € erstattet.
2.3.3 Ausgeschlossen sind hiervon die Teilnahme am Gruppentraining im Abosystem (siehe „Besondere Vertragsbedingungen Gruppentraining-Abonnement von Der Hundemann – Die Hundeschule“).
2.4 Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der anmeldenden Person einen Teilnahmevertrag über und für die ganze Gruppe ab. Er ist für jeden Gruppenteilnehmer verbindlich. Ziff. 2.3 findet entsprechend Anwendung.
2.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf die Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden und bei Unwetterwarnung für den betreffenden Zeitraum durch den Deutschen Wetterdienst (DWD)..
2.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
2.7 Macht der Teilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch, wird ihm die gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich zurückerstattet. Darüber hinaus stehen ihm keine Ersatzansprüche zu.
§ 3 Vertragsdauer und Vergütung
3.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt. Ausgeschlossen sind hiervon die Teilnahme am Gruppentraining im Abosystem (siehe „Besondere Vertragsbedingungen Gruppentraining-Abonnement von Der Hundemann – Die Hundeschule“).
3.2 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preisliste des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
3.3 Sämtliche Teilnahmegebühren sind mit Rechnungsstellung, spätestens jedoch zu Veranstaltungs-beginn, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Teilnahme auszuschließen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Veranstalter. Der Veranstalter behält sich vor, von dem Teilnehmer den Ersatz des ihm aus der Nichtteilnahme entstehenden Schadens zu verlangen. Gruppenunterricht im Abosystem wird grundsätzlich per Lastschrift zum Monatsersten für den kommenden Monat vom Veranstalter eingezogen.
3.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
§ 4 Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung im Leistungsangebot gem. 2.1 bzw. nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Der dem Teilnehmer daraus zustehende Leistungsanspruch ist nicht übertragbar.
4.2 Werden einzelne vereinbarte Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringt, dass dem Veranstalter kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist. Ausgeschlossen sind hiervon die Teilnahme am Gruppenunterricht im Abosystem (siehe „Besondere Vertragsbedingungen Gruppentraining-Abonnement von Der Hundemann – Die Hundeschule“).
§ 5 Allgemeine Teilnahmebedingungen
5.1 Für jeden teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. -führer (Teilnehmer) muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Ein Versicherungsnachweis ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen.
5.2 Der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte Trainer /Coach/Veranstaltungsleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
5.3 Stören der Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer bzw. Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis ersparter Aufwendungen des Veranstalters bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
5.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen sowohl des Teilnehmers als auch des Hundes des Teilnehmers hat der Teilnehmer den Veranstalter bzw. den von ihm eingesetzten Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Veranstaltung auszuschließen.
5.5 Jeder teilnehmende Hund muss über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Ein aktueller Impfpass ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist.
5.6 Bei während der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Hund von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
5.7 Die Teilnehmer werden gebeten, auf geeignete Kleidung und Schuhwerk zu achten.
5.8 Vor Eintritt in ein Gruppentraining ist ein kostenfreier Kennenlerntermin verpflichtend. Sollte der Veranstalter oder der Teilnehmer die anschließende Teilnahme am Gruppentraining ablehnen, so wird der Kennenlerntermin vom Veranstalter mit 40,- € dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
§ 6 Haftung
6.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
6.2 Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer nicht für von Dritten und/oder von deren Hunden herbeigeführte Schäden. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen frei, die in Bezug auf den Teilnehmer oder den Hund des Teilnehmers von Dritten gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.
§ 7 Film- und Fotoaufnahmen
7.1 Der Teilnehmer ermächtigt den Veranstalter ausdrücklich, während der Veranstaltung Film- und Fotoaufnahmen anzufertigen und diese für eigene Zwecke zu verwenden. Der Veranstalter erklärt dafür, dass er sich stets bemüht, von Aufnahmen nur die für den jeweiligen Zweck dienlichen Ausschnitte zu verwenden (z.B. Kürzung von Videos auf das Wesentliche, Wahl eines möglichst anonymisierten Ausschnittes bei Bildern). Der Teilnehmer kann jederzeit dieser Verwendung widersprechen.
§ 8 Persönliche Daten
8.1 Persönliche Daten des Teilnehmers werden vom Veranstalter gemäß der DSGVO verarbeitet. Er verarbeitet ausschließlich Daten, die zur Vertragserfüllung notwendig sind. Der Teilnehmer ist jederzeit berechtigt, der Datenverarbeitung zu widersprechen und eine Löschung seiner Daten zu fordern. Dies beinhaltet die gleichzeitige Beendigung des Vertrages und des Trainings. Der Teilnehmer wird gebeten, Änderungen an seinen Vertragsdaten umgehend mitzuteilen.
§ 9 Sonstige Bestimmungen
9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
9.2 Mündliche Nebenabreden existieren nicht.
9.3 Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.